Eine stark zunehmende Anzahl von Unternehmern scheitert mit ihrem Gewerbe alleine an der Tatsache, dass Rechnungen zu spät oder gar nicht beglichen werden. Es fehlt dann häufig an der notwendigen Liquidität, um die eigenen Rechnungen zu begleichen. Banken sorgen hier aufgrund ihrer restriktiven Kreditpolitik schon länger nicht mehr für Ausgleich.
Aus diesem Grunde kann es angebracht sein, einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Ansprüche zu betrauen. In vielen Fällen erfolgt die Begleichung der Rechnung zeitnah nach Erhalt eines anwaltlichen Schreibens, so dass eine gerichtliche Durchsetzung nicht erforderlich wird.
Die Anwaltsgebühren hat der Schuldner zu tragen, wenn er mit der Zahlung in Verzug ist. Einfach beschrieben setzt der Verzug voraus, dass der Schuldner bereits aufgefordert wurde, den Betrag innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu leisten (wenn nicht schon der Zeitpunkt der Zahlung auf der Rechnung vermerkt war). Gemäß § 286 Abs. 3 BGB kann der Verzug auch automatisch 30 Tage nach Erhalt der Rechnung bzw. Erhalt der Leistung einsetzen.