Strafverteidigung


Die Aufnahme eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft mag für Sie als Beschuldigten erwartet oder unerwartet geschehen. Bevor Sie jedoch den Dingen ihren Lauf lassen, sollten Sie sich bewusst sein, dass im Falle einer Verurteilung erhebliche private und berufliche Konsequenzen drohen. Sollte etwa eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen erfolgen, wird dies im (polizeilichen) Führungszeugnis vermerkt. Dies könnte bei der Arbeitssuche ein unüberwindliches Hindernis darstellen.

Sollten Sie daher Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens bzw. Angeklagter eines Strafprozesses sein, finden Sie in uns einen vertrauensvollen und erfolgreichen Beistand. Wir übernehmen für Sie nicht nur die Korrespondez mit den Strafverfolgungsbehörden. Wir sind im Rahmen eines Strafverfahrens für Sie Schutzschild und Angriffswaffe zugleich. Dies verschafft Ihnen den nötigen Abstand in einer schwierigen Situation.

Kosten

Verzichten Sie nie auf einen Strafverteidiger alleine aus Kostengründen.

Zum einen besteht die Möglichkeit einer Beiordnung als Pflichtverteidiger, wodurch der Staat die Kosten des Verteidigers übernimmt. Dies erfolgt einfach ausgedrückt stets bei Straftataten von gewisser Schwere. Wir geben Ihnen hierzu gerne kostenlos Auskunft unter 02171/ 3 99 55 78.

Aber auch wenn eine Beiordnung als Pflichtverteidiger nicht erfolgt, ist der Strafverteidiger regelmäßig in der Lage, eine drohende Geldstrafe um ein Maß zu reduzieren, welches die Kosten des Verteidigers umfasst.


Wir geben jederzeit kostenlos und unverbindlich Auskunft unter 02171/ 3 99 55 78.