Verkehrszivilrecht / Kfz.-Unfall Abwicklung


Bei Autounfällen geht es für Sie in der Regel um relativ hohe Geldbeträge und ein in der heutigen Zeit sehr wichtiges Gut: Ihre Mobilität. Zusätzlich steht Ihnen mit der gegnerischen Versicherung ein wesentlich größerer und erfahrener Gegner gegenüber. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und schnell und richtig verfolgen.

Die Schuldfrage

Letztlich entscheidend für die Kostenfrage und Ihr weiteres Vorgehen ist die Schuldfrage, denn am Ende werden die Kosten nach Verursachungsanteilen verteilt werden. Gerade diese sind aber ohne ausreichende Sachkenntnis schwer abzuschätzen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Benutzung eines Kraftfahrzeugs immer eine Betriebsgefahr innewohnt, so dass nur ein ideales Fahrerverhalten ein Mitverschulden ausschließt. Es gilt daher, nach Möglichkeit Ihr ideales Verhalten nachzuweisen.

Erschwert wird dies durch die Notwendigkeit gerichtsfester Beweise zum Unfallhergang. Die meisten vermeintlichen Zeugen werden erst durch den Aufprallknall auf den Unfall aufmerksam und können deshalb zum eigentlichen Beweisthema –nämlich wie es zum Unfall kam- wenig beitragen. Wenn der Unfallfahrer gleichzeitig Halter des Fahrzeugs ist, ist er selbst nur in Ausnahmekonstellationen als Beweisquelle zulässig. Dies eröffnet für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche und die Abwehr der Gegneransprüche ein bisweilen diffuses Feld, in dem oft nach Beweislasten, Vermutungen und Gutachten entschieden werden muss.

Was zu tun ist

Im Folgenden wollen wir Ihnen eine kleine Hilfe geben, wie direkt nach einem Unfall zu verfahren ist. Verstehen Sie dies bitte nicht als Rechtsberatung, eine solche können wir Ihnen nur geben, wenn wir durch Ihr Mandat vollen Einblick in die Details der Sache haben.

Um Ihre Mobilität schnell wieder herzustellen und gleichzeitig Kosten zu minimieren, sollten Sie wissen, was Sie zur Beweissicherung tun sollten und welche Maßnahmen Sie ergreifen können ohne Ihre Schadensminderungspflicht zu verletzen:

  • Noch am Unfallort sollten Sie die Daten Ihres Unfallgegners aufnehmen. Am besten lassen Sie sich seine Versicherungsdaten gleich mitteilen, die Gegnerversicherung kann aber auch über das Kennzeichen ermittelt werden. Die Hinzuziehung der Polizei ist zwar in der Regel kostenpflichtig, wird aber als eine erste Beweissicherung zumeist geboten sein.
  • Dann wollen Sie Ihr Fahrzeug schnell repariert haben. Hierzu können Sie sich grundsätzlich einer Werkstatt Ihrer Wahl bedienen, solange diese gegenüber Mitbewerbern nicht ungerechtfertigt teurer ist.
  • Bevor Ihr Fahrzeug repariert werden kann, muss jedoch ein Gutachter den Schadensumfang festhalten. Auch den Gutachter können Sie im Rahmen des oben Genannten selbst bestimmen. Die Werkstatt Ihrer Wahl wird Ihnen hierbei behilflich sein können.
  • Insbesondere bei schweren Schäden oder einem alten Auto muss der Gutachter auch feststellen, ob sich eine Reparatur lohnt, oder ob ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ vorliegt. Dies können Sie dem Gutachten in der Regel direkt entnehmen.
  • Wenn Sie nicht die Absicht haben, einen kleinen Schaden überhaupt reparieren zu lassen, können Sie Ihren Schaden in der Regel ebenfalls ersetzt verlangen. Auch hierfür ist ein Gutachten die Grundlage.
  • Teil Ihres Schadens ist ebenfalls die Beeinträchtigung Ihrer Mobilität. Wenn Sie während der Zeit der Begutachtung und Reparatur Ihres Fahrzeugs ein Auto benötigen, dann sind Sie grundsätzlich berechtigt, sich als Ersatz einen Mietwagen zu nehmen. Der Mietwagen muss jedoch im Wert in etwa Ihrem Fahrzeug entsprechen. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie daher bei einem nicht ganz neuen Fahrzeug ein etwas kleineres Ersatzfahrzeug wählen. Hierzu kann Sie auch der Autovermieter beraten.
  • Die meisten Kfz.-Haftpflichtverträge enthalten die Pflicht, Ihre Versicherung schnell über den möglichen Schadensfall zu informieren. Zur Sicherung Ihrer Versicherungsansprüche sollten Sie dies in jedem Fall tun. Ihre Versicherungseinstufung verschlechtert sich nur, wenn Ihre Versicherung letztlich etwas bezahlen muss.
  • Teil Ihres Schadens ist ebenfalls die Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Kosten Ihres Anwalts sind daher grundsätzlich Teil des Schadensersatzes.

Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Nun geht es an die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Viele Versicherungen bieten heute an, Ihren Kunden die Unfallabwicklung weitgehend abzunehmen. Allerdings ist dies für Sie nicht nur ein freundlicher Service, der Versicherung geht es unter anderem darum, ihre Zahlungspflicht zu minimieren – auch gegenüber Ihnen. Unter anderem kann die Versicherung zu einem für Sie ungünstigen Vergleich schneller bereit sein, weil letztlich Sie über höhere Versicherungsbeiträge sowieso dafür bezahlen müssen.

Sie sollten daher zur Sicherung Ihrer Ansprüche selbst einen Rechtsanwalt beauftragen. Nur dieser steht in jeder Hinsicht auf Ihrer Seite und vertritt allein Ihre Interessen.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts signalisiert dem Gegner frühzeitig, dass Sie es ernst meinen. Häufig lassen sich so die offenen Fragen und Forderungen schon aussergerichtlich klären.

Sie können uns in jedem Stadium des Verfahrens hinzuziehen. Wir nehmen Ihnen die komplette Unfallregulierung ab und machen Ihren Schaden inklusive eines angemessenen Schmerzensgelds geltend. Je früher Sie uns hinzuziehen, umso schneller und sicherer können wir die für Sie wichtigen Zahlungen erreichen.

Soweit Sie selbst nicht der Verursacher des Unfalls waren, sind unsere Kosten hierbei vom Gegner zu ersetzen.

Aber auch wenn Sie selbst den Unfall (mit-)verursacht haben, lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts, denn er wird mit seiner Kenntnis und Erfahrung in der Lage sein, Ihre Zahlungspflicht so weit wie möglich zu reduzieren.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen umfassen Rechtsstreitigkeiten im Bereich von Kfz.-Unfällen. Wenn Sie rechtschutzversichert sind, ist die Beauftragung eines Anwalts daher für Sie in jedem Fall die bequemste und sicherste Methode mit einem Auto-Unfall umzugehen.

Bußgelder, Strafverfahren und Ihr Führerschein

Neben dem materiellen Schaden liegt oftmals auch eine Verletzung von Straßenverkehrsgesetzen vor. Dank unserer Kompetenzen im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts sind wir auch hier Ihr idealer Partner. Wir können Sie ebenfalls bei Bußgeldern und Strafverfahren verteidigen und Ihre Vertretung gegenüber den Führerscheinbehörden übernehmen.