KÜNDIGUNG / ABMAHNUNG
Bei Erhalt einer Kündigung droht Ihnen als Mieter der Verlust der Wohnung. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, könnte diese
lediglich der Vorbote einer Kündigung sein.
Doch keine Bange: Ihnen droht nicht sofort der Rausschmiss aus der Wohnung. Der Vermieter ist gezwungen, eine sogenannte Räumungsklage vor Gericht
zu erheben. Im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens wird dann vom Gericht geprüft, ob die Kündigung und etwaige vorherige Abmahnungen berechtigt waren oder nicht. Der Mieter hat hier die Möglichkeit,
sich effektiv gegen die Klage zu verteidigen. Wenn der Mieter mit seinem Vortrag Erfolg hat, wird die Räumungsklage abgewiesen und er darf in der Wohnung verbleiben.