KÜNDIGUNG WEGEN EIGENBEDARFS

Grundsätzlich genießt der Mieter hinsichtlich des Bestands des Mietverhältnisses einen hohen Schutz. Es bedarf daher für den Vermieter immer eines besonderen Grundes, um das Mietverhältnis zu beenden.

Ein in der Praxis häufig vorkommender Grund ist der des Eigenbedarfs. Der Vermieter darf das Mietverhältnis kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.