KAUTION NICHT GEZAHLT

Soweit dies zwischen den Parteien vereinbart wird, schuldet der Mieter eine Mietkaution, die höchstens das dreifache der monatlichen Nettomiete betragen darf. Ist hierbei im Rahmen einer Wohnungsmiete die Zahlung einer Geldsumme vereinbart, ist der Mieter berechtigt, die Kaution in 3 Teilzahlungen zu erbringen. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

Wenn der Mieter mit der Kautionszahlung in Höhe von mindestens 2 Nettomonatsmieten in Verzug ist, besteht für den Vermieter die Möglichkeit der fristlosen Kündigung.