RÜCKZAHLUNG DER KAUTION
Nach Beendigung des Mietverhältnisses schuldet der Vermieter die Rückzahlung der Kaution einschließlich Zinsen. Häufig erhält man als Mieter dann
aber ein Schreiben, in welchem der Vermieter mitteilt, dass er die Kaution (zumindest teilweise) einbehält, weil er vermeintliche Gegenforderungen abzieht. Rechtlich gesehen hat es der Vermieter
jedoch nicht gerade leicht, Gegenpositionen vor Gericht durchzusetzen.
Nicht selten liegt der Fall aber auch so, dass der Vermieter trotz Aufforderung seiner Verpflichtung zur Rückzahlung der Kaution nicht nachkommt. Dabei kann man
grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rückzahlungsanspruch spätestens 3 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses besteht. Man sollte mithin nicht allzu lange mit der Durchsetzung dieses
Anspruchs warten.