MIETMÄNGEL

Der Vermieter schuldet die Überlassung des Wohnraums in einem vertragsgemäßen Zustand. Nicht selten scheuen sich Mieter jedoch, den vertraglich vereinbarten Zustand beim Vermieter einzufordern. Dabei käme wohl kaum jemand auf die Idee, z.B. einen defekten Mietwagen anstandslos weiter zu nutzen und dafür auch noch die volle Miete zu zahlen.

Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, Mietmängel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls droht ihm eine Schadensersatzforderung des Vermieters, falls aufgrund des Mietmangels weiterer Schaden entsteht.

Es gibt also nicht nur einen Grund, gegenüber dem Vermieter auf einem ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu bestehen.

Wenn der Vermieter der Forderung des Mieters nach Beseitigung des Mietmangels nicht nachkommt, besteht ein Anspruch auf Minderung der Miete. Darüber hinaus kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen, um den Druck auf den Vermieter zu erhöhen.