BUßGELDVERFAHREN / BUßGELDBESCHEID / FAHRVERBOT

Seit der Änderung des Punktesystems im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) wird es schnell eng für den Autofahrer. Bei Erreichen von bereits 8 Punkten (früher 18 Punkten) besteht die unwiderlegliche Vermutung der fehlenden Kraftfahreignung. Es kommt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Deshalb kann es insbesondere für Berufskraftfahrer oder solche Verkehrsteilnehmer, die dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, bereits vor Erreichen der Höchstpunktezahl wichtig sein, jeden weiteren Punkt zu vermeiden.

Gründe für den Erhalt eines Bußgeldbescheides gibt es viele: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands, Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, Rotlichtverstoß, Ladungsmängel etc.

Gemäß § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Diese Sanktion trifft den Autofahrer häufig am stärksten. Auch wenn die Ordnungswidrigkeit nachweislich begangen wurde, besteht für die Gerichte unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, gegen Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen.

Wichtig ist, dass Sie anlässlich des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit gegenüber den jeweiligen Beamten keine Aussage tätigen und sich auf Ihr Recht zu schweigen berufen. Dies fällt oft nicht leicht, da man – konfrontiert mit einem Verkehrsverstoß – schnell einen gewissen Rechtfertigungsdrang verspürt. Dennoch sollte dieser Rat dringend beachtet werden!