(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2019 - 9 AZR 45/16)
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der noch nicht genommene Resturlaub finanziell abzugelten, § 7 Abs. 4 BUrlG.
Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, dass dies auch für den Fall gilt, dass das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet wird. Die
finanziellen Abgeltungsansprüche gehen in diesem Fall auf die Erben des verstorbenen Arbeitnehmers über.