ENTZIEHUNG DER FAHRERLAUBNIS

Im Rahmen einer Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, kann es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. § 69 des Strafgesetzbuches regelt hierzu folgendes:"Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist."

Etwa bei folgenden Delikten ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen: Gefährdung des Straßenverkehrs / verbotenes Kraftfahrzeugrennen / Trunkenheit im Verkehr / unerlaubtes Entfernens vom Unfallort, obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist.

Bei Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt diese. Auch wenn eine etwaig verhängte Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis abgelaufen ist, lebt die Fahrerlaubnis anschließend nicht wieder auf. Die Fahrerlaubnis wird ausschließlich auf Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde neu erteilt. Grundsätzlich ist die Fahrerlaubnis nur dann zu erteilen, wenn der Betroffene seine Befähigung durch eine Prüfung - wie bei der erstmaligen Erlangung der Fahrerlaubnis - nachgewiesen hat. Auf eine erneute Prüfung kann die Fahrerlaubnisbehörde ausnahmsweise verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene die erforderlichen Kenntnisse der theoretischen und praktischen Prüfungen nicht mehr besitzt. Regelmäßig wird die Fahrerlaubnisbehörde aber anordnen, dass der Betroffene seine körperliche oder geistige Eignung im Rahmen eines ärztlichen Gutachtens (im Volksmund Idiotentest) nachweist.

Wenn man betrachtet, wie aufwendig die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist, leuchtet es ein, dass es sinnvoll sein kann, die Verurteilung im Rahmen eines Strafverfahrens mit Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts zu vermeiden.