ABFINDUNG

Wenn die Parteien des Arbeitsvertrages getrennte Wege gehen möchten, stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage, ob er den Arbeitgeber dazu bringen kann, eine Abfindung zu zahlen. Die Abfindung und deren Höhe ist grundsätzlich Verhandlungssache. Ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht nämlich in der Regel nicht.

Warum sollte der Arbeitgeber nun aber freiwillig eine Abfindung zahlen? Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, er aber weiß, dass eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht keinen Erfolg haben würde, ist er häufig bereit, dem Arbeitnehmer den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell auszugleichen.

Bei der Höhe der Abfindung orientieren sich die Parteien zunächst an der sog. Regelabfindung. Diese beträgt ein halbes (aktuelles) Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ob man hiervon nach oben oder nach unten abweicht, ist den konkreten rechtlichen Umständen des Falls und dem Verhandlungsgeschick der Parteien geschuldet.