VERKEHRSUNFALL
I. Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?
Wenn es einmal knallt, obwohl Sie alles richtig gemacht haben, hat insbesondere eines Priorität: Beweise sichern! Bevor Sie das Fahrzeug wegbewegen, machen Sie bitte Lichtbilder, die die Unfallörtlichkeit, die Stellung der Fahrzeuge und den entstandenen Schaden deutlich erkennen lassen.
Sprechen Sie Zeugen an, die das Unfallgeschehen beobachten konnten und notieren Sie deren Namen und Anschriften.
Schließlich empfehlen wir, die Polizei hinzuzurufen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Unfallgegner Ihnen gegenüber mündlich einräumt, den Unfall verursacht zu haben. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Unfallgegner im Nachgang unter Gedächtnislücken leiden.
II. Was mache ich nach dem Unfall?
Sie brauchen sich in rechtlicher Hinsicht keine Sorgen zu machen, wenn die Schuld nachweislich beim Unfallgegner liegt. Dann können Sie sich getrost einen Anwalt nehmen, denn die Anwaltskosten sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten.
Sollte die Schuldfrage nicht ganz geklärt sein, lohnt es sich trotzdem, anwaltlichen Rat einzuholen. Die Kosten für eine Erstberatung sind Vereinbarungssache und nach erfolgter Beratung kennt man zumindest seine rechtlichen Möglichkeiten. Wenn eine Rechtsschutzversicherung für den Fall besteht, ist man fein raus, da hier höchstens eine vereinbarte Selbstbeteiligung anfällt.
Weiterhin muss der Schaden am Fahrzeug beziffert werden. In der Regel geschieht dies durch die Beauftragung eines Gutachters. Vorsicht geboten ist allerdings bei Bagatellschäden bis etwa 700 €. Die Versicherungen sind bei derart geringfügigen Schäden nicht verpflichtet, die Kosten für die Beauftragung eines Gutachters zu erstatten. Bei kleinen Schäden reicht es daher aus, der Versicherung den Kostenvoranschlag einer Werkstatt nebst Lichtbildern vom Schaden vorzulegen.
Thoms & Hugl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Pommernstr. 20, 51379 Leverkusen, Telefon: 02171 / 399 5578, Fax: 02171 / 399 5415