Das Wohnen betrifft in der Regel einen Kernbereich des menschlichen Lebens. Immerhin dient die Wohnung dem Schutz der Intimsphäre und ist als wesentlicher Aufenthaltsort außerhalb, teilweise aber auch innerhalb der Arbeitszeit von immenser Bedeutung. Nicht zufällig regelt Art. 13 des Grundgesetzes in Abs. 1: „Die Wohnung ist unverletzlich.“
Treten im Rahmen des Mietverhältnisses Probleme auf, ist der Mieter regelmäßig sehr persönlich betroffen. Hier kann es wirklich nicht schaden, wenn sich die Parteien des Mietvertrages über ihre Rechte im Klaren sind.
Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zu Themen im Mietrecht:
Sie erreichen uns unter: 02171 / 399 5578
Thoms & Hugl, Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Pommernstr. 20, 51379 Leverkusen, Telefon: 02171 / 399 5578, Fax: 02171 / 399 5415